DFTA AWARD

Ein Preis, der nicht übersehen werden kann – weder auf seinem Ehrenplatz im Regal, noch auf dem Markt und im Wettbewerb.

Der DFTA AWARD ist mehr als nur ein Kunstobjekt – er symbolisiert die Weiterentwicklung und Spitzenleistung im Flexodruck.
Als Anerkennung der Besten unter den Besten demonstriert er die Leistungsfähigkeit der Branche auf beeindruckende Weise.
Diese Auszeichnung ist nicht nur attraktiv, sondern auch überzeugend bei der Erschließung neuer Märkte.

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DFTA-AWARD

5 gute Gründe

… warum sich eine Teilnahme am DFTA AWARD auf jeden Fall lohnt, erfahren Sie hier:

 

Wettbewerbsvorteil sichern:

Die Auszeichnung ermöglicht es Ihrem Unternehmen, sich durch nachhaltige Lösungen deutlich von der Konkurrenz abzuheben.

Nachhaltigkeit fördern:

Der Award unterstützt und belohnt nachhaltige Praktiken und Innovationen im Verpackungsdruck.

Kontinuierliche Verbesserung:

Der Austausch von bewährten Methoden und Innovationen unterstützt die fortlaufende Weiterentwicklung nachhaltiger Technologien und Prozesse.

Netzwerk erweitern:

Sie profitieren vom Zugang zu einem Netzwerk von Fachleuten und Unternehmen, die sich für Nachhaltigkeit engagieren.

Anerkennung erhalten:

Die Teilnahme bringt Anerkennung innerhalb der Branche und hebt die nachhaltigen Initiativen Ihres Unternehmens hervor.

DFTA AWARD

Teilnahmebedingungen

So reichen Sie Ihre Bewerbung richtig ein:

 

Teilnahme am DFTA AWARD: DRUCK

Für die Teilnahme am DFTA AWARD: Druck sind Druckmuster berechtigt, die aus einem handelsüblichen Produktionsauftrag oder einem (Promotion-) Druck zur Eigenwerbung stammen. Die jeweiligen Beiträge sind durch den Einreichenden selbst den entsprechenden Kategorien zuzuordnen. Bei Falschzuordnung oder Unklarheiten behält sich die Jury eine Umgruppierung vor. Die Einreichungen müssen darüber hinaus den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Das einreichende Unternehmen ist DFTA- oder VskE-Mitglied. Sollten mehrere verschiedene Firmen am einzureichenden Projekt unmittelbar (*) beteiligt gewesen sein, dann müssen alle DFTA- oder VskE-Mitglied sein oder werden (Stichtag ist das Datum des Aufnahmeantrags, das vor der DFTA-AWARD-Verleihung liegen muss).(*) Als unmittelbar beteiligt gelten die Firmen der direkten auftragsspezifischen Prozesskette (typischerweise Druckerei und Repro/Druckformherstellung), NICHT jedoch die Hersteller von Rohmaterialien, Anlagen und Komponenten (Druckmaschinen, Bedruckstoffe, Druckfarben etc.).
  • Es müssen 3 Druckmuster pro Beitrag als zusammenhängende Abwicklungen bei bahnförmiger Produktion, bzw. 3 aufeinanderfolgende Druckbögen bei bogenförmiger Produktion eingereicht werden.
  • Eingereichte Druckmuster müssen entweder die volle Produktions-Bahnbreite, bzw. -Bogenbreite darstellen, oder als entsprechend beschnitten gekennzeichnet (und folglich ggf. in die betreffende Kategorie eingereicht) werden. Letzteres gilt besonders für die Kategorien D02. Flexible Verpackung schmal (<800 mm) und D03. Flexible Verpackung breit (>800 mm).
  • Weder die eingereichten Druckmuster noch die ausgefüllten Anmeldeformulare dürfen eine Firmenbezeichnung oder ein Firmenlogo des Einreichers, der Produktionsfirma oder einer an der Produktion beteiligten Firma enthalten. Dies dient der Neutralität bei der Bewertung. Die Einreichung von Promotions-Drucken stellt hier eine erlaubte Ausnahme dar.
  • Es können nur Druckmuster am Wettbewerb teilnehmen, für die jeweils ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit Produktionsdaten und ggf. Beschreibung der Besonderheiten beigefügt wird.
  • Die Einreichung von Proofs ist erwünscht und fließt positiv in die Gesamtbewertung ein, ist aber nicht verpflichtend.
  • Bei Einreichungen durch Druck-Vorstufenbetriebe (Repro) muss die beteiligte Druckerei zwingend genannt werden. Es gelten die genannten Regeln zur Mitgliedschaft in DFTA oder VskE.

 

 

Teilnahme am DFTA AWARD: NACHHALTIGKEIT

Der DFTA AWARD: Nachhaltigkeit soll nachhaltiges Handeln und Produzieren im Verpackungs- bzw. Flexodruck fördern. 

  • Der DFTA AWARD: Nachhaltigkeit soll nachhaltiges Handeln und Produzieren im Verpackungs- bzw. Flexodruck fördern. 
  • Wie auch beim DFTA AWARD: Druck muss das einreichende Unternehmen DFTA- oder VskE-Mitglied sein. Einreichungsberechtigt sind ALLE DFTA- bzw. VskE-Mitgliedsfirmen, unabhängig von ihrer Rolle im Verarbeitungsprozess (Repro, Druckformherstellung, Druckerei, Material- oder Maschinenhersteller, etc.)!
  • Einreichungen können beliebige drucktechnische Produkte, Anlagen, Materialien oder Systeme umfassen, die die Nachhaltigkeit im Verpackungs- bzw. Flexodruck fördern. Dies muss zweifelsfrei und nachprüfbar sein und vom Einreicher in Form einer möglichst kurzen Begründung (Text, Präsentation, Video etc.) dargelegt werden.
  • Einreicher oder Jury werden die Einreichungen in die Unter-Kategorien „Materialien“, „Prozesse“ und „Technik“ eingruppieren, für die jeweils einzeln DFTA-AWARDs vergeben werden.
  • Die Bewertung der Einreichungen erfolgt durch die Jury des DFTA AWARD: Druck, die nach Verfügbarkeit um ausgewiesene und neutrale ExpertInnen in Sachen Nachhaltigkeit verstärkt wird. Bei den Beurteilungen werden möglichst aktuelle Nachhaltigkeitskriterien gemäß EU- oder D-Richtlinien zugrunde gelegt. 
  • Wir würdigen hier unter anderem ausdrücklich auch den Umgang mit den aktuellen gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise der PPWR. Ein besonders guter und/oder kreativer Umgang mit den Fragen rund um die Gewährleistung der geforderten Recyclingfähigkeit kann sich hier beispielsweise für Marke/Druckeinkäufer und Druckpartner zugleich lohnen.
  • Uns vom DFTA-Fachverband ist durchaus bewußt, dass Neuheiten, die Potential für die Einreichung für diesen AWARD haben, maßgeblich von der Marke bzw. dem Druckeinkäufer initiiert und getrieben sein können. Wir möchten diese guten Beispiele für einen nachhaltigeren und schonenderen Flexo- bzw. Verpackungsdruck unabhängig davon würdigen, wer die treibende Kraft gewesen ist. Bitte reichen Sie als Druckpartner also auch solche Verbesserungen bei uns ein, bei denen Sie mehr ausführendes Organ als Initiator gewesen sind!

Allgemein

  • Alle eingereichten Beiträge müssen nach dem 31. Oktober 2024 hergestellt bzw. eingeführt worden sein.
  • Alle Beiträge müssen mit vollständigen Unterlagen (ggf. Druckmuster, Anmeldeformular, ggf. Kurzpräsentation, etc.) zur Einreichung an das DFTA-Technologiezentrum, Nobelstraße 10, 70569 Stuttgart gesendet werden.
  • Der Einreicher ist dafür verantwortlich, dass die Einreichung keinerlei Patent, Lizenz – oder Urheberrechte verletzt und diese Beiträge von der DFTA zu Veröffentlichung und Bewerbung des Druckverfahrens und/oder der Verbandsmitglied(er/schaft) genutzt werden dürfen.
  • Zur Prämierung eingesandte Einreichungsunterlagen (inkl. Druckmuster) werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss der Prämierung vernichtet.
  • Die DFTA behält sich vor, Einreichungen, die nicht den Wettbewerbsbedingungen entsprechen, nicht zuzulassen und zu vernichten.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Einsendeschluss: 04.09.2026
ANMELDUNG

DFTA AWARD 2024:
Jetzt mitmachen

Wir freuen uns wieder auf Ihre zahlreichen Einsendungen und sind gespannt, wer für die kommende Preisverleihung des DFTA AWARD nominiert wird.

STIMMEN ZUM DFTA AWARD

„Wir sind stolz auf diese Auszeichnung. Der Award ist eine große Anerkennung für die tägliche Leistung unserer Mitarbeiter, unseren Kunden immer beste Qualität zu liefern.“

Kommentar eines Teilnehmers

„Eine schöne Belohnung und ein Zeichen dafür, dass wir mit der Wahl unseres Druckpartners richtig liegen.“

Kommentar eines Markenartiklers