DFTA AWARD

Ein Preis der nicht übersehen werden kann:
weder auf seinem Ehrenplatz im Regal,
noch am Markt und im Wettbewerb.

Attraktiv wie ein Kunst-Objekt ist der DFTA AWARD greifbarer Beweis für Weiterentwicklung und Spitzenleistung im Flexodruck – und zugleich Anerkennung und Auszeichnung der Besten unter den Besten. Besser lässt sich die Leistungsfähigkeit der Branche kaum demonstrieren. Überzeugender kann bei der Erschließung neuer Märkte kaum argumentiert werden.

DFTA AWARD

Teilnahmebedingungen

So reichen Sie Ihre Bewerbung richtig ein:

 

Teilnahme am DFTA AWARD: DRUCK

Zur Teilnahme am DFTA AWARD: DRUCK berechtigt sind Druckmuster, die aus einem handelsüblichen Produktionsauftrag oder einem (Promotion-) Druck zur Eigenwerbung (NEU!) stammen. Die jeweiligen Beiträge sind durch den Einreichenden selbst den entsprechenden Kategorien zuzuordnen. Bei Falschzuordnung oder Unklarheiten behält sich die Jury eine Umgruppierung vor. Die Einreichungen müssen darüber hinaus den folgenden Anforderungen entsprechen:

  • Das einreichende Unternehmen ist DFTA- oder VskE-Mitglied. Sollten mehrere verschiedene Firmen am einzureichenden Projekt unmittelbar(*) beteiligt gewesen sein, dann müssen alle DFTA- oder VskE-Mitglied sein oder werden (Stichtag ist das Datum des Aufnahmeantrags, das vor der DFTA AWARD-Verleihung liegen muss).(*) Als unmittelbar beteiligt gelten die Firmen der direkten auftragsspezifischen Prozesskette (typischerweise Druckerei und Repro/Druckformherstellung), NICHT jedoch die Hersteller von Rohmaterialien, Anlagen und Komponenten (Druckmaschinen, Bedruckstoffe, Druckfarben etc.).
  • Es müssen 3 Druckmuster pro Beitrag als zusammenhängende Abwicklungen bei bahnförmiger Produktion, bzw. 3 aufeinanderfolgende Druckbögen bei bogenförmiger Produktion eingereicht werden.
  • Eingereichte Druckmuster sollten die volle Produktions-Bahnbreite, bzw. -Bogenbreite darstellen.
  • Pro (beteiligter) Druckerei sind max. 3 Einreichungen innerhalb einer Kategorie zulässig. Weitere Einreichungen darüber hinaus können leider nicht für die Bewertung berücksichtigt werden. Maßgebend ist hier die Reihenfolge der Anmeldung.
  • Weder die eingereichten Druckmuster noch die ausgefüllten Anmeldeformulare dürfen eine Firmenbezeichnung oder ein Firmenlogo des Einreichers, der Produktionsfirma oder einer an der Produktion beteiligten Firma enthalten.
  • Es können nur Druckmuster am Wettbewerb teilnehmen, für die jeweils ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit Beschreibung der Besonderheiten und Produktionsdaten beigefügt wird.
  • Die Einreichung von Proofs ist erwünscht und fließt positiv in die Gesamtbewertung ein, ist aber nicht verpflichtend.
  • Bei Einreichungen durch Druck-Vorstufenbetriebe (Repro) muss die beteiligte Druckerei zwingend genannt werden. Es gelten die genannten Regeln zur Mitgliedschaft in DFTA oder VskE.
     

NEU: Teilnahme am DFTA AWARD: NACHHALTIGKEIT

  • Der DFTA AWARD: Nachhaltigkeit soll nachhaltiges Handeln und Produzieren im Verpackungsdruck fördern.
  • Analog zum DFTAAWARD: DRUCK muss das einreichende Unternehmen DFTA- oder VskE-Mitglied sein. Einreichungsberechtigt sind jedoch ALLE (auch Hersteller von Rohmaterialien, Anlagen und Komponenten (Druckmaschinen, Bedruckstoffe, Druckfarben etc.) DFTA- bzw. VskE-Mitgliedsfirmen!
  • Einreichungen können beliebige drucktechnische Produkte, Anlagen, Materialien oder Systeme umfassen, die die Nachhaltigkeit im Verpackungs- bzw. Flexodruck fördern. Dies muss zweifelsfrei und nachprüfbar nachweisbar sein und vom Einreicher in Form einer möglichst kurzen Begründung (Text, Präsentation, Video etc.) dargelegt werden.
  • Die Bewertung der Einreichungen erfolgt durch einen Ausschuss des in Gründung befindlichen „DFTA Mittelstand-Netzwerk Nachhaltigkeit in Druck und Verpackung“, alternativ durch die Jury des DFTA AWARD: DRUCK. Hierbei werden aktuelle Nachhaltigkeitskriterien gemäß EU- oder D-Richtlinien zugrunde gelegt.

Allgemein:

  • Alle eingereichten Beiträge müssen nach dem 1. November 2023 produziert worden sein.
  • Alle Beiträge müssen mit vollständigen Unterlagen (ggf. Druckmuster, Anmeldeformular, ggf. Kurzpräsentation, etc) zur Einreichung an das DFTA-Technologiezentrum, Nobelstraße 10, 70569 Stuttgart gesendet werden.
  • Der Einreicher ist dafür verantwortlich, dass die Einreichung keine Patent, Lizenz – oder Urheberrechte verletzt und diese Beiträge von der DFTA zu Veröffentlichung und Bewerbung des Druckverfahrens und/oder der Verbandsmitglied(er/schaft) genutzt werden dürfen.
  • Zur Prämierung eingesandte Einreichungsunterlagen (inkl. Druckmuster) werden nicht zurückgesandt, sondern nach Abschluss der Prämierung vernichtet.
  • Die DFTA behält sich vor, Einreichungen, die nicht den Wettbewerbsbedingungen entsprechen, nicht zuzulassen und zu vernichten.
  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Einsendeschluss: 13.09.2024

     
ANMELDUNG

DFTA AWARD 2024:
Jetzt mitmachen

Wir freuen uns wieder auf Ihre zahlreichen und Einsendungen und sind gespannt wer für die kommende Preisverleihung des DFTA AWARD nominiert wird

DFTA AWARD

Wichtige Hinweise und Informationen

Bitte achten Sie auf eine korrekte und vollständige Angabe ihres Firmennamens, da die ange-
gebenen Daten im Falle einer Nominierung/ Prämierung übernommen und kommuniziert werden.

Haftung
Die DFTA haftet nicht für beschädigte oder verloren gegangene Muster.

Anmeldung
Für jede Einreichung muss ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular mit Angaben zu Produktionsdaten und Beschreibung der Besonderheiten dem Druckmuster (Kategorien 1-9) bzw. der Einsendung (Kategorie 10) beigelegt sein und dies zusammen per Post an die DFTA-Geschäftsstelle gesendet werden.

→ Checkliste zur Anmeldung

Preisverleihung
Für jede Kategorie wird aus den Nominierungen ein Gewinner im Rahmen der Technischen Tagung 2024 prämiert.

 

STIMMEN ZUM DFTA AWARD

„Wir sind stolz auf diese Auszeichnung. Der Award ist eine große Anerkennung für die tägliche Leistung unserer Mitarbeiter, unseren Kunden immer beste Qualität zu liefern.“

Kommentar eines Teilnehmers

„Eine schöne Belohnung und ein Zeichen dafür, dass wir mit der Wahl unseres Druckpartners richtig liegen.“

Kommentar eines Markenartiklers